Millionen für Hartz – Hartz IV fürs Volk
Ex-Personalchef von Volkswagen und Erfinder der Hartz-Gesetze, Peter Hartz wurde wegen Untreue in 44 Fällen angeklagt. In der gleichen Woche hat die Staatsanwaltschaft zehn Manager von Siemens verhaften lassen. In den Führungsriegen großer Konzerne gehören Korruption und Veruntreuung seit langem zum täglichen Geschäft.
Anderthalb Jahre nach dem Bekanntwerden der VW-Affäre, ist der ehemalige Personalvorstand Peter Hartz nun endlich angeklagt worden. Dem 65-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft Untreue in 44 Fällen zur Last gelegt. Der ehemalige Vorzeigemanager von VW machte keinen Hehl daraus und gestand weitgehend.
Die Vorzeigemanager
Ein kleiner Rückblick: Peter Hartz war im Juli 2005 zurückgetreten, weil seine zweifelhaften Geschäfte bekannt wurden. Gemeinsam mit anderen führenden Mitarbeitern von VW hatten sie mehrere Tarnfirmen im Ausland gegründet und Aufträge an diese vergeben. Wie viele Millionen Euros sie ergaunerten, weiß keiner so genau.
Die Mitglieder des Betriebsrates wussten umso besser Bescheid. Und damit sie das Maul hielten, wurden ihnen auf Firmenkosten Bordellbesuche spendiert und Bestechungsgelder gezahlt.
In der Affäre wird noch gegen 12 weitere Beschuldigte ermittelt, darunter der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl, der frühere Betriebsrat Bernd Sudholt, ehemaliger Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der frühere Skoda-Vorstand Helmut Schuster sowie der ehemalige VW-Konzernbetriebsratschef Klaus Volkert.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit einigen Wochen auch gegen Siemens-Manager. Insgesamt zehn Mitarbeiter stehen unter Verdacht, Firmengelder in Höhe von 20 Millionen Euro abgezweigt und damit Firmen im Ausland bestochen zu haben.
Die Absahner
Sowohl das Management von VW als auch von Siemens haben zur selben Zeit entschieden Löhne zu senken und Arbeitsplätze abzubauen, um ihre Gewinne zu steigern. Während Peter Hartz als Personalchef bei VW die Gelder des Unternehmens verprasste, entwickelte er zusammen mit der Schröder-Regierung das Hartz-IV Gesetz, wonach Arbeitslosen zugemutet wird, mit 344 Euro im Monat auszukommen.